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Erst informieren - dann sanieren !!!

 

Baubegleitung / Leistungsüberwachung

Sie haben ein oder mehrere Gewerke zur Sanierung an Firmen beauftragt und können oder wollen sich nicht regelmäßig darum kümmern. Wir übernehmen in Absprache gerne die Baubegleitung.

Sie haben eine Förderung beantragt und müssen mit den durchzuführenden Sanierungsmaßnahmen bestimmte energetische Kennwerte bzw. technische Mindestanforderungen erfüllen. Wir kümmern uns deren Einhaltung - damit eine Abnahme nicht gefährdet ist. Außerdem unterstützen wir Sie bei der Angebotsauswertung. Sie wollen ganz sichergehen, dass die von Ihnen an Firmen beauftragten Leistungen vertraglich vollständig und fachgerecht ausgeführt werden. Auch hierfür sind wir für Sie der richtige Ansprechpartner.

 

Hinweis: Die Leistungen zur Leistungsüerwachung/Baubegleitung durch den zugelassenen Energieberater können von der KfW-Förderbank mit bis zu 50 % (Zuschuss Baubegleitung max. 4.000 € / Vorhaben) gefördert werden! Leistungen zum Erhalt von Förderungen zur energetischen Sanierung wie Gutachten, Bestätigungen, Abnahmen, etc. sind über den Zuschuss für die Baubegletung abrechenbar.

Änderung ab 01.04.2016: Der Antrag auf Förderung (Zuschuss zur Baubegleizung) muss vor Sanierungsbeginn gestellt werden