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Erst informieren - dann sanieren !!!

 

Vor-Ort Energieberatung

Das Bundessamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert die “Vor-Ort-Beratung” für Haus- und Wohnungseigentümer. Dabei wird von dem zugelassenen Berater, der energetische Ist-Zustand des Gebäudes ausführlich erfasst und die vorhandenen Energieeinsparpotenziale aufgezeigt. Es werden Ihnen individuelle Maßnahmenpakete zur Verringerung des Energieverbrauchs vorgeschlagen und die Wirtschaftlichkeit dieser Maßnahmen berechnet. Das Beratungsergebnis bietet eine solide Grundlage für einsparende Investitionen.

Das BAFA hat genaue Bestimmungen für die Qualifikation und die Unabhängigkeit des Beraters erlassen und für die Zulassung geprüft. Gleiches gilt für den Umfang, die Ausführung und den Ablauf der Beratung.

Gefördert werden Beratungen, die sich auf Wohngebäude mit dem Datum der Baugenehmigung vor dem
01.02.2002 beziehen. Mieter oder Pächter eines Gebäudes haben auch einen Anspruch auf eine Beratung, sofern sie die schriftliche Erlaubnis des Eigentümers erhalten haben.


Ablauf der “Vor-Ort-Energieberatung”
Der Berater schließt mit Ihnen einen Vertrag in dem die drei Phasen der Beratung festgeschrieben sind. Der Berater stellt den Antrag auf Förderung und rechnet auch direkt mit dem BAFA ab. Sie kommen nur für die bereits im Vertrag festgelegten Kosten (Festpreis) für den Eigenanteil der Beratung auf. Hierfür stellt Ihnen der Berater eine absetzbare Rechnung.

Die drei Phasen der Energiesparberatung vor Ort

  1. Der Ist-Zustand des Gebäudes bzw. der Wohnung wird an Ort und Stelle erfaßt. Dazu werden bautechnische, physikalische sowie heizungstechnische Gegebenheiten dokumentiert und berücksichtigt.
     
  2. Ein umfassender schriftlicher Beratungsbericht wird erstellt und Ihnen ausgehändigt. Der Umfang beträgt etwa 60 Seiten und ist für Laien verständlich abgefasst.

    Inhaltlich (Auszug):
    - der energetische bewertete Ist-Zustand
    - Schwachstellen am Gebäude, Wärmebrücken
    - Bewertung der bestehenden Anlagentechnik (Heizung, Trinkwassererwärmung)
    - Variationen mit möglichen Sanierungsmaßnahmen (Sanierungskosten, mögliche Einsparungen und
       Fördergelder sind preislich hinterlegt, so dass sich der Amortisationszeitraum darstellen läßt)
    - Vorschläge zum Einsatz erneuerbarer Energien
    - Ausführlicher Vergleich der Varianten u.A. mit Bezug auf die Umweltbelastung, Wirtschaftlichkeit
       und den Amortisationszeitraum
    - Hinweise auf mögliche Fördergelder und Zuschüsse
     
  3. Der Beratungsbericht wird mit Ihnen mündlich ausführlich besprochen.
     

Typische Ergebnisse von durchgeführten Beratungen
Die gesamte “energetische Physik” des Gebäudes wird in einer PC-Rechnersimulation eingegeben und analysiert. Dafür wird  eine Datenbank eingesetzt, in der alle Baustoffe, Fenstertypen, Dämmstoffe, Heizungsanlagen, etc. hinterlegt sind.

Viele der von mir bisher durchgeführten Beratungen zeigen ein so großes Einsparpotenzial auf, dass sich die vorgeschlagenen energetischen Sanierungsmaßnahmen von selbst finanzieren. Aktuell können Sie zur Sanierung erhebliche Zuschüsse und Finanzierunspakete (z.B. KfW-Effizienzhaus, 100% Finanzierung mit
zur Zeit 0,75 % Zinsen p.A.) in Anspruch nehmen.

Wirtschaftliches Ergebnis
Oft kann das komplette Gebäude umfassend energetisch saniert werden ohne eigenes Geld in die Hand zu nehmen. Die monatlichen Gesamtkosten (Kreditkosten+Heizkosten) sind dann nach der Sanierung geringer als Ihre aktuellen Heizkosten.

 
Die Kosten einer Vor-Ort-Energieberatung
Wie Sie vorstehend erkennen, hat die Vor-Ort-Energieberatung einen viel größeren Umfang und Aufwand als dieses z.B.für die Erstellung eines Energieausweises notwendig ist. Der Informationsgehalt ist viel höher und beschreibt außerdem, wie Sie Ihr Wohngebäude wirtschaftlich unter Einsatz von Zuschüssen und Fördergeldern sanieren können.
Der von dem BAFA an den Berater ausgezahlten Zuschuss beträgt 60% der förderfähigen Beratungskosten: Der Maximalzuschuss beträgt für Wohngebäude mit 1-2 Wohneinheiten bis zu 800,00 € - für Wohngebäude mit mindestens 3 Wohneinheiten bis zu 1.100,00 €. In den zu Ihrer Information unten genannten Preis ist dieser Zuschuss bereits eingerechnet, so dass dort Ihr Eigenanteil angegeben wird.

Informativ:
Die komplette Leistung biete ich ab 400,00 € (Ihr Eigenanteil für bis zu 2 Wohneinheiten, in Abhängigkeit vom Umfang des Objektes und der Entfernung) an.

Selbstverständlich kann die Beratung auch für Wohngebäude durchgeführt werden, die nicht gefördert werden (z.B. weil der Bauantrag nach dem 31.01.2002 gestellt wurde). Der Preis für diese Beratung erhöht sich dann folglich um den möglichen Zuschuss.

 

Die vorstehenden Informationen stellen keine Rechtsberatung dar. Diese wurden nach bestem Wissen aufgeführt und haben einen völlig unverbindlichen Charakter. Jegliche Haftung egal aus welchem Grund wird ausgeschlossen.
 Preisangaben sind informativ  und verstehen sich zuzügl. (19 %) MwSt.