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Sollten Sie sich nach vorheriger Vor-Ort-Beratung entscheiden, eine Sanierungsmaßnahme mit Förderungen und Zuschüssen durchzuführen, kann ich Sie weitergehend beraten und unterstützen.
In Abhängigkeit vom ausgewähltem Maßnahmenpaket (z.B. Maßnahmenpaket 4 der KfW-Kreditanstalt für Wiederaufbau) kann es erforderlich sein, dass weitere Gutachten (Bedarfsausweis) bzw. Bestätigungen gefordert werden. Da ich die entsprechenden Akkreditierungen besitze, kann ich Ihnen diese Leistungen zur Gutachtenerstellung und auch die obligatorische Endabnahme/Bestätigung (nach erfolgter der Sanierung) anbieten.
Sie erhalten alle Beratungs-, Gutachter- und Abnahmeleistungen - von der Informationsphase bis zur Fertigstellung der energetischen Sanierung - aus einer Hand.
Da der Umfang sehr individuell ist - kann an dieser Stelle kein Preis für diese Leistungen angegeben werden. Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf.
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